Projekt Beschreibung
Unterweisung Brandschutzordnung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich an die Vorgaben der Technischen Regeln, der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ zu halten.
Dazu zählt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festlegt und diese bspw. in der Brandschutzordnung dokumentiert. Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall und informiert über die zu ergreifenden Maßnahmen. Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die festgelegten Maßnahmen – vor Aufnahme der Beschäftigung, – bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und – danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Auf Sie zugeschnittene Unterweisungen sind unsere Stärke
Unser fachkompetentes Team unterstützt Sie gerne dabei, eine auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterweisung der Brandschutzordnung und Schulung der Mitarbeiter durchzuführen.
Aufgrund der aktuellen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen (COVID-19) kann die Unterweisung auch digital (Webinar) erfolgen.
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fachkompetente Trainer
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auf Sie zugeschnittene Inhalte
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verständlich vermittelt