Projekt Beschreibung

Erstellen  Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet.

Eine solche Regelung kann mit einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung verglichen werden.

In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert.

Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind.

Diese Brandschutzordnungen richten sich also an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen.

Die Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 gegliedert und gestaltet.

Brandschutzordnungen müssen gemäß Punkt 5.5 DIN 14096:2014  stets aktuell gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Auf Sie zugeschnittene Brandschutzordnungen sind unsere Stärke

Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen Ihnen eine auf Sie abgestimmte Brandschutzordnung.

Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:

Teil A:
richtet sich an alle Personen, welche sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel eine DIN-A4 Seite und muss an mehreren geeigneten Stellen im Gebäude/Betrieb gut sichtbar ausgehängt werden.  Dieser Teil enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B: richtet sich an alle Personen, welche sich länger und oder regelmäßig im Gebäude/Betrieb aufhalten. Dieser Teil enthält wichtige Regel zum Verhindern von Bränden bzw. Rauchausbreitungen, zur Rücksichtnahme der Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
Dieser Teil ist den oben genannten Personenkreis in schriftlicher Form auszuhändigen.

Teil C: richtet sich an alle Mitarbeiter des Betriebes, welche mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind.
Dies können z.B. sein:

Teil C enthält alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis sowie das Evakuierungskonzept.

  • fachkompetente Trainer
  • auf Sie zugeschnittene Inhalte
  • verständlich vermittelt
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